Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Des digitalen Ticketsystems von Kaltus – Marketing. Media. Web, Hagleite 32, 95326 Kulmbach

Durch den Erwerb der Eintrittskarte werden vertragliche Beziehungen in Bezug auf die Veranstaltung nur zwischen dem Kartenkäufer (Kunde) und dem Veranstalter begründet. Inhalt dieser Verträge sind die nachfolgend genannten Bedingungen sowie weitere AGB (inklusive Hausordnungen) der Veranstaltungsorte. Der Vertrieb der Tickets erfolgt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters.

Der Kunde (Kartenkäufer) verpflichtet sich zur Prüfung und Kontrolle von etwaigen Veranstaltungsänderungen oder -absagen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich sich in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch am Veranstaltungstag, über das unveränderte Stattfinden der Veranstaltung zu vergewissern. Veranstaltungsänderungen oder -absagen sind insbesondere den Informationskanälen des Veranstalters (Homepage, Newsletter, Soziale Medien) und/oder öffentlichen Informationsquellen (Presse, Rundfunk, usw.) zu entnehmen.

Die Rückgabe von Eintrittskarten und eine damit verbundene Erstattung des Kaufpreises ist bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit der Kartenrückgabe jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsraum dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist. Dem Kunden wird gegen Vorlage der Originaltickets der Ticketpreis erstattet, und zwar von der Vorverkaufsstelle, bei der er das Ticket erworben hat. Weitere Ansprüche wie Reisekosten können nicht erhoben werden.

3a. Ansonsten ist die Rückgabe von Karten grundsätzlich ausgeschlossen. Wird ausnahmsweise aus anderen persönlichen Gründen und aus Kulanz eine Eintrittskarte zurückgenommen, wird pro Vorgang eine Verwaltungsgebühr auf den Gesamtwert des entsprechenden Auftrages erhoben. Diese ist zeitlich (in Bezug auf den Veranstaltungstermin) folgendermaßen gestaffelt:

 

– Stornierung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25% Verwaltungsgebühr auf den Auftragsgesamtwert

– Stornierung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 33% Verwaltungsgebühr auf den Auftragsgesamtwert

– Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% Verwaltungsgebühr auf den Auftragsgesamtwert

– Stornierung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75% Verwaltungsgebühr auf den Auftragsgesamtwert

 

3b. Im Falle einer Absage der Veranstaltung, die durch den Erlass von Infektionsschutzgesetzen (und/oder in deren Folge es zu einer wirtschaftlich nicht vertretbaren Minderbelegung der Spielstätte kommt) unabwendbar wird, werden alle bereits verkauften Tickets in der Regel storniert. Im Anschluss wird dem Kunden der Betrag des Bestellauftrags zurückerstattet. Er erhält dazu eine Benachrichtigung. Sollte ein Ersatztermin für die Veranstaltung gefunden werden, kommt es zu einem neuen, öffentlichen Vorverkauf. Der Kunde hat mit Karten des ursprünglichen Aufführungstermins keinen Anspruch auf Plätze bei der neu angesetzten Veranstaltung.

3c. Reservierungen: Eine Reservierung von Karten gilt als Kaufvertrag, von dem nur zurückgetreten werden kann, wenn es zu einem Ausfall der Veranstaltung kommt oder der Veranstalter die Reservierung aufgrund des Ausfalls der Veranstaltung aufhebt. Auch die ggf. aufgeschobene Abbuchung des Kaufpreises ändert das Vertragsverhältnis nicht.

3d. Nachträgliche Ermäßigungen: Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Ermäßigungen nicht möglich sind. Wir bitten Sie daher vor Abschluss der Bestellung genau zu prüfen, ob Sie ermäßigungsberechtigt sind.

Im Falle verlorener Karten ist weder die Erstattung des Kaufpreises, noch die Ausstellung von Ersatzkarten möglich.

Jegliches gewerbsmäßige oder kommerzielle Weiterhandeln der Konzertkarten ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist verboten.

Kaltus als Dienstleister im Rahmen des Kartenvertriebs hat keinerlei Einfluss auf die Auswahl der Künstler, Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. Besetzungs- oder Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.

Nach Beginn der Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den auf der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz. Verspäteter Einlass kann möglicherweise nur während einer Veranstaltungspause gewährt werden.

​8. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort ist Kulmbach.

Stand: 17.07.2026